Bei der Rückkehr nach Kanada erhalten Einwohner in der Regel eine persönliche Befreiung von Waren, die sie aus einem anderen Land mitbringen. Für Tabakerzeugnisse wie Zigaretten, Zigarren, Zigarillos, Tabakstangen und losen Tabak gilt diese allgemeine Ausnahme jedoch nicht.
Kanadische Staatsbürger und vorübergehende kanadische Staatsbürger, die von einer Reise außerhalb Kanadas zurückkehren, sowie ehemalige kanadische Staatsbürger, die nach Kanada zurückkehren, dürfen jedoch eine begrenzte Menge dieser Tabakerzeugnisse in das Land bringen, ohne Steuern oder Abgaben zu zahlen gewisse Umstände. Denken Sie bei Ihrer Rückkehr nach Kanada daran, dass diese zollfreie Ermäßigung nur gilt, wenn der Tabak Sie begleitet und Sie mehr als 48 Stunden außerhalb Kanadas verbracht haben.
Eine besondere Steuer gilt für Zigaretten, Tabakstangen oder Tabakwaren, es sei denn, die Produkte tragen die Aufschrift "DUTY PAID CANADA DROIT ACQUITTÉ". Tabakwaren, die in Duty-Free-Shops verkauft werden, sind auf diese Weise gekennzeichnet.
Wenn Sie mit Tabak nach Kanada zurückkehren, werden diese Produkte in Einheiten betrachtet. Jeder Gegenstand mit Aufzählungszeichen wird als eine Einheit betrachtet, und die Bewohner können mit allen folgenden Einheiten zurückkehren:
Sie können mehr als die oben aufgeführten persönlichen Tabakmengen einbringen, solange Sie die vollen Zölle, Steuern und Provinz- oder Gebietsgebühren für die zusätzlichen Tabakmengen entrichten. In Kanada hergestellte Produkte mit der Aufschrift "DUTY PAID CANADA DROIT ACQUITTÉ" werden bei der Berechnung der zu zahlenden Beträge berücksichtigt.
Sie können auch nicht gekennzeichnete Tabakerzeugnisse nach Kanada bringen, für die ein besonderer Zollsatz und Steuern erhoben werden. Ihre persönliche Duty-Free-Vergütung gilt nicht für diese nicht gekennzeichneten Tabakerzeugnisse, und die Obergrenze für diesen Tabak liegt bei insgesamt fünf Einheiten aus der oben aufgeführten Aufzählung.