Ein Urheberrechtsvermerk oder ein Urheberrechtssymbol ist eine Kennung, die auf Kopien des Werks angebracht wird, um die Welt des Urheberrechts zu informieren. Die Verwendung eines Urheberrechtshinweises war früher als Bedingung für den Schutz des Urheberrechts erforderlich, ist jetzt jedoch optional. Die Verwendung des Urheberrechtsvermerks liegt in der Verantwortung des Urheberrechtsinhabers und erfordert keine vorherige Genehmigung von oder Registrierung beim Copyright Office.
Da das geltende Recht eine solche Anforderung enthielt, ist die Verwendung eines Urheberrechtsvermerks oder eines Urheberrechtssymbols für den Urheberrechtsstatus älterer Werke weiterhin relevant.
Der Urheberrechtshinweis war nach dem Copyright Act von 1976 erforderlich. Dieses Erfordernis wurde beseitigt, als die Vereinigten Staaten die Berner Übereinkunft mit Wirkung zum 1. März 1989 einhielten. Obwohl Werke, die ohne Urheberrechtsvermerk vor diesem Datum veröffentlicht wurden, in den Vereinigten Staaten gemeinfrei geworden sein könnten, stellt das Uruguay Round Agreements Act (URAA) das Urheberrecht wieder her in bestimmten ausländischen Werken ursprünglich ohne Urheberrechtsvermerk veröffentlicht.
Die Verwendung des Urheberrechtshinweises kann wichtig sein, da er die Öffentlichkeit darüber informiert, dass das Werk urheberrechtlich geschützt ist, den Urheberrechtsinhaber identifiziert und das Jahr der Erstveröffentlichung angibt. Wenn im Falle einer Werkverletzung auf der veröffentlichten Kopie oder den Kopien, zu denen ein Angeklagter in einer Urheberrechtsverletzungsklage Zugang hatte, ein ordnungsgemäßer Hinweis auf das Urheberrecht erscheint, wird der auf Unschuld beruhenden Verteidigung eines solchen Angeklagten kein Gewicht beigemessen Zuwiderhandlung. Unschuldige Zuwiderhandlung liegt vor, wenn der Verletzer nicht bemerkt hat, dass das Werk geschützt ist.
Die Verwendung des Urheberrechtsvermerks liegt in der Verantwortung des Urheberrechtsinhabers und erfordert keine vorherige Genehmigung durch das Copyright Office oder eine Registrierung bei diesem.
Der Hinweis für visuell wahrnehmbare Kopien sollte alle folgenden drei Elemente enthalten:
Beispiel: copyright © 2002 John Doe
Das © oder das Symbol "C in einem Kreis" wird nur für visuell wahrnehmbare Kopien verwendet.
Bestimmte Arten von Werken, beispielsweise musikalische, dramatische und literarische Werke, können nicht kopiert, sondern mittels Ton in einer Audioaufnahme fixiert werden. Da Audioaufnahmen wie Tonbänder und Schallplatten "Phonorecords" und keine "Kopien" sind, wird der Hinweis "C in einem Kreis" nicht verwendet, um den Schutz des zugrunde liegenden aufgezeichneten Musik-, Dramaturgie- oder Literaturwerks anzuzeigen.
Tonaufnahmen sind im Gesetz als Werke definiert, die aus der Fixierung einer Reihe von musikalischen, gesprochenen oder anderen Tönen resultieren, jedoch nicht die Töne, die einem Film oder einem anderen audiovisuellen Werk beiliegen. Übliche Beispiele sind Aufnahmen von Musik, Drama oder Vorträgen. Eine Tonaufnahme ist nicht dasselbe wie eine Telefonaufnahme. Ein Phonorecord ist ein physisches Objekt, in dem Werke der Urheberschaft verkörpert sind. Das Wort "Phonorecord" umfasst Kassetten, CDs, Schallplatten sowie andere Formate.
Der Hinweis für Telefonaufzeichnungen, die eine Tonaufnahme enthalten, sollte alle folgenden drei Elemente enthalten:
Der Urheberrechtsvermerk sollte so auf Kopien oder Telefonaufzeichnungen angebracht werden, dass auf den Urheberrechtsanspruch angemessen hingewiesen wird.