Copyright-Hinweis und Verwendung des Copyright-Symbols

Ein Urheberrechtsvermerk oder ein Urheberrechtssymbol ist eine Kennung, die auf Kopien des Werks angebracht wird, um die Welt des Urheberrechts zu informieren. Die Verwendung eines Urheberrechtshinweises war früher als Bedingung für den Schutz des Urheberrechts erforderlich, ist jetzt jedoch optional. Die Verwendung des Urheberrechtsvermerks liegt in der Verantwortung des Urheberrechtsinhabers und erfordert keine vorherige Genehmigung von oder Registrierung beim Copyright Office.

Da das geltende Recht eine solche Anforderung enthielt, ist die Verwendung eines Urheberrechtsvermerks oder eines Urheberrechtssymbols für den Urheberrechtsstatus älterer Werke weiterhin relevant.

Der Urheberrechtshinweis war nach dem Copyright Act von 1976 erforderlich. Dieses Erfordernis wurde beseitigt, als die Vereinigten Staaten die Berner Übereinkunft mit Wirkung zum 1. März 1989 einhielten. Obwohl Werke, die ohne Urheberrechtsvermerk vor diesem Datum veröffentlicht wurden, in den Vereinigten Staaten gemeinfrei geworden sein könnten, stellt das Uruguay Round Agreements Act (URAA) das Urheberrecht wieder her in bestimmten ausländischen Werken ursprünglich ohne Urheberrechtsvermerk veröffentlicht.

Wie ist ein Copyright-Symbol nützlich?

Die Verwendung des Urheberrechtshinweises kann wichtig sein, da er die Öffentlichkeit darüber informiert, dass das Werk urheberrechtlich geschützt ist, den Urheberrechtsinhaber identifiziert und das Jahr der Erstveröffentlichung angibt. Wenn im Falle einer Werkverletzung auf der veröffentlichten Kopie oder den Kopien, zu denen ein Angeklagter in einer Urheberrechtsverletzungsklage Zugang hatte, ein ordnungsgemäßer Hinweis auf das Urheberrecht erscheint, wird der auf Unschuld beruhenden Verteidigung eines solchen Angeklagten kein Gewicht beigemessen Zuwiderhandlung. Unschuldige Zuwiderhandlung liegt vor, wenn der Verletzer nicht bemerkt hat, dass das Werk geschützt ist.

Die Verwendung des Urheberrechtsvermerks liegt in der Verantwortung des Urheberrechtsinhabers und erfordert keine vorherige Genehmigung durch das Copyright Office oder eine Registrierung bei diesem.

Richtiges Formular für das Copyright-Symbol

Der Hinweis für visuell wahrnehmbare Kopien sollte alle folgenden drei Elemente enthalten:

  1. Das Copyright-Symbol © (der Buchstabe C in einem Kreis) oder das Wort "Copyright" oder die Abkürzung "Copr."
  2. Das Jahr der Erstveröffentlichung des Werkes. Bei Zusammenstellungen oder abgeleiteten Werken, die bereits veröffentlichtes Material enthalten, ist das Jahr der Erstveröffentlichung der Zusammenstellung oder abgeleiteten Werken ausreichend. Das Jahresdatum kann weggelassen werden, wenn ein Bild-, Grafik- oder Bildhauerwerk mit etwaigem dazugehörigem Textmaterial in oder auf Grußkarten, Postkarten, Briefpapier, Schmuck, Puppen, Spielzeugen oder anderen nützlichen Gegenständen reproduziert wird.
  3. Der Name des Inhabers des Urheberrechts an dem Werk oder eine Abkürzung, an der der Name erkannt werden kann, oder eine allgemein bekannte alternative Bezeichnung des Inhabers.

Beispiel: copyright © 2002 John Doe

Das © oder das Symbol "C in einem Kreis" wird nur für visuell wahrnehmbare Kopien verwendet.

Telefonaufzeichnungen

Bestimmte Arten von Werken, beispielsweise musikalische, dramatische und literarische Werke, können nicht kopiert, sondern mittels Ton in einer Audioaufnahme fixiert werden. Da Audioaufnahmen wie Tonbänder und Schallplatten "Phonorecords" und keine "Kopien" sind, wird der Hinweis "C in einem Kreis" nicht verwendet, um den Schutz des zugrunde liegenden aufgezeichneten Musik-, Dramaturgie- oder Literaturwerks anzuzeigen.

Copyright-Symbol für Phonorecords von Tonaufnahmen

Tonaufnahmen sind im Gesetz als Werke definiert, die aus der Fixierung einer Reihe von musikalischen, gesprochenen oder anderen Tönen resultieren, jedoch nicht die Töne, die einem Film oder einem anderen audiovisuellen Werk beiliegen. Übliche Beispiele sind Aufnahmen von Musik, Drama oder Vorträgen. Eine Tonaufnahme ist nicht dasselbe wie eine Telefonaufnahme. Ein Phonorecord ist ein physisches Objekt, in dem Werke der Urheberschaft verkörpert sind. Das Wort "Phonorecord" umfasst Kassetten, CDs, Schallplatten sowie andere Formate.

Der Hinweis für Telefonaufzeichnungen, die eine Tonaufnahme enthalten, sollte alle folgenden drei Elemente enthalten:

  1. Das Copyright-Symbol (der Buchstabe P in einem Kreis)
  2. Das Jahr der Erstveröffentlichung der Tonaufnahme
  3. Der Name des Inhabers des Urheberrechts an der Tonaufnahme oder eine Abkürzung, an der der Name erkennbar ist, oder eine allgemein bekannte alternative Bezeichnung des Inhabers. Wenn der Produzent der Tonaufnahme auf dem Telefonaufkleber oder -behälter angegeben ist und in Verbindung mit der Bekanntmachung kein anderer Name erscheint, gilt der Name des Produzenten als Teil der Bekanntmachung.

Position der Mitteilung

Der Urheberrechtsvermerk sollte so auf Kopien oder Telefonaufzeichnungen angebracht werden, dass auf den Urheberrechtsanspruch angemessen hingewiesen wird.