Die Laufzeit einer bundesweiten Markenregistrierung beträgt zehn Jahre, mit einer Verlängerungsfrist von zehn Jahren. Im Gegensatz zu Urheberrechten oder Patenten können Markenregistrierungsrechte unbefristet sein, wenn der Inhaber die Marke weiterhin zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen verwendet.
Zwischen dem fünften und sechsten Jahr nach dem Datum der erstmaligen Markenregistrierung müssen Sie jedoch eine "eidesstattliche Nutzungserklärung" einreichen und eine zusätzliche Gebühr entrichten, um die Registrierung am Leben zu erhalten. Sie müssen außerdem alle 10 Jahre eine eidesstattliche Erklärung einreichen und eine Gebühr entrichten. Wenn eine eidesstattliche Erklärung nicht vorliegt, wird die Registrierung storniert. Sie können die eidesstattliche Erklärung jedoch innerhalb einer Nachfrist von sechs Monaten nach Ablauf des sechsten oder zehnten Jahres gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr einreichen.
Wenn Sie Formulare für eine Marke einreichen möchten, sollten Sie einen Anwalt für geistiges Eigentum beauftragen und das elektronische Markenanmeldesystem verwenden. Sie können auch das Trademark Assistance Center unter 1-800-786-9199 kontaktieren, um ein Papierformular anzufordern.
Um eine Registrierung am Leben zu erhalten, muss der Inhaber der Registrierung zu den oben genannten Zeiten bestimmte Formulare einreichen.