In Shaw v. Reno (1993) bezweifelte der Oberste Gerichtshof der USA die Verwendung von Rassenwahnsinn im Umverteilungsplan von North Carolina. Das Gericht stellte fest, dass die Rasse nicht der entscheidende Faktor beim Zeichnen von Bezirken sein kann.
North Carolinas Volkszählung von 1990 berechtigt den Staat zu einem 12. Sitz im US-Repräsentantenhaus. Die Generalversammlung entwarf einen Umverteilungsplan, der einen Distrikt mit schwarzer Mehrheit schuf. Zu diesem Zeitpunkt bestand North Carolina zu 78% aus Weißen, zu 20% aus Schwarzen, zu 1% aus amerikanischen Ureinwohnern und zu 1% aus Asiaten. Die Generalversammlung legte den Plan dem US-Generalstaatsanwalt zur Vorabklärung gemäß dem Voting Rights Act vor. Der Kongress hatte den VRA 1982 dahingehend geändert, dass eine "Abstimmungsverwässerung" angestrebt wurde, bei der Mitglieder einer bestimmten ethnischen Minderheit über einen Bezirk verteilt waren, um ihre Fähigkeit zu verringern, jemals eine Stimmenmehrheit zu erlangen. Der Generalstaatsanwalt lehnte den Plan förmlich ab und argumentierte, dass ein zweiter Mehrheits-Minderheits-Distrikt im Süden der Zentralregion im Südosten der USA geschaffen werden könne, um die Wähler der amerikanischen Ureinwohner zu befähigen.
Die Generalversammlung warf einen weiteren Blick auf die Karten und zog einen zweiten Mehrheits-Minderheits-Distrikt in der Nord-Zentralregion des Bundesstaates entlang der Interstate 85 an. Der 160 Meilen lange Korridor durchquerte fünf Countys und teilte einige Countys in drei Wahlbezirke auf. Der neue Mehrheits-Minderheits-Bezirk wurde nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs als "schlangenartig" bezeichnet.
Anwohner erhoben Einwände gegen den Umverteilungsplan, und fünf weiße Anwohner aus Durham County, North Carolina, angeführt von Ruth O. Shaw, reichten Klage gegen den Staat und die Bundesregierung ein. Sie gaben an, die Generalversammlung habe Rassenwerbung betrieben. Gerrymandering tritt auf, wenn eine Gruppe oder politische Partei Wahlbezirksgrenzen auf eine Weise zieht, die einer bestimmten Gruppe von Wählern mehr Macht verleiht. Shaw verklagte auf der Grundlage, dass der Plan gegen mehrere verfassungsrechtliche Grundsätze verstoße, darunter die Klausel zur vierzehnten Änderung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, die allen Bürgern, unabhängig von ihrer Rasse, den gleichen rechtlichen Schutz garantiert. Ein Amtsgericht wies die Klage gegen Bund und Land ab. Der Oberste Gerichtshof erteilte certiorari die Erlaubnis, sich mit der Klage gegen den Staat zu befassen.
Die Einwohner argumentierten, dass der Staat bei der Neugestaltung der Bezirksgrenzen zu weit gegangen sei, um einen zweiten Bezirk mit Mehrheit und Minderheit zu schaffen. Der entstandene Bezirk war seltsam strukturiert und entsprach nicht den Richtlinien für die Neuverteilung, die die Bedeutung von „Kompaktheit, Kontinuität, geografischen Grenzen oder politischen Unterteilungen“ hervorhoben. Laut der Beschwerde der Einwohner verhinderte Rassenverschleppung, dass die Wähler an einer „farbenblinden“ Aktion teilnahmen. Abstimmungsprozess.
Ein Anwalt im Namen von North Carolina argumentierte, dass die Generalversammlung den zweiten Distrikt geschaffen habe, um den Ersuchen des Generalstaatsanwalts im Einklang mit dem Stimmrechtsgesetz besser nachzukommen. Der VRA forderte eine stärkere Vertretung von Minderheitengruppen. Der Oberste Gerichtshof der USA und die Bundesregierung sollten die Staaten ermutigen, nach Wegen zu suchen, um das Gesetz einzuhalten, auch wenn die Einhaltung der Vorschriften zu ungewöhnlich geformten Bezirken führt, argumentierte der Anwalt. Der zweite Bezirk mit der Mehrheit der Minderheiten diente einem wichtigen Zweck in North Carolinas allgemeinem Umverteilungsplan.
Hat North Carolina gegen die Gleichbehandlungsklausel der vierzehnten Novelle verstoßen, als es auf Ersuchen des Generalstaatsanwalts einen zweiten Bezirk mit Mehrheitsminderheiten durch Rassenverschleppung einrichtete??
Gerechtigkeit Sandra Day O'Connor lieferte die 5-4 Entscheidung. Die Gesetzgebung, die eine Person oder eine Gruppe von Personen ausschließlich auf der Grundlage ihrer Rasse klassifiziert, ist naturgemäß eine Bedrohung für ein System, das die Gleichstellung anstrebt, meint die Mehrheit. Gerechtigkeit O'Connor stellte fest, dass es einige seltene Umstände gibt, unter denen ein Gesetz rassenneutral erscheinen kann, aber nicht durch irgendetwas anderes als durch Rasse erklärt werden kann; North Carolinas Umverteilungsplan fiel in diese Kategorie.
Die Mehrheit befand, dass North Carolinas zwölfter Bezirk "so extrem unregelmäßig" war, dass seine Gründung auf eine Art rassistische Voreingenommenheit hindeutete. Daher verdienen die neu gestalteten Bezirke des Staates das gleiche Maß an Kontrolle nach dem vierzehnten Änderungsantrag wie ein Gesetz, das explizite rassistische Beweggründe hat. Justice O'Connor wendete eine strenge Prüfung an, bei der das Gericht gefragt wird, ob eine rassenbezogene Klassifizierung eng abgestimmt ist, ein zwingendes Regierungsinteresse hat und die "am wenigsten einschränkende" Möglichkeit bietet, dieses Regierungsinteresse zu erreichen.
Justice O'Connor stellte im Namen der Mehrheit fest, dass Umverteilungspläne das Rennen berücksichtigen könnten, um dem Stimmrechtsgesetz von 1965 zu entsprechen, aber das Rennen könnte nicht der einzige oder vorherrschende Faktor sein, wenn ein Bezirk gezogen wird.
In Bezug auf Umverteilungspläne, die sich auf die Rasse als bestimmenden Faktor konzentrieren, schrieb Justice O'Connor:
"Es verstärkt Rassenstereotype und droht unser System der repräsentativen Demokratie zu untergraben, indem es gewählten Beamten signalisiert, dass sie eine bestimmte Rassengruppe repräsentieren und nicht ihren Wahlkreis als Ganzes."
In seiner Ablehnung argumentierte Justice White, dass der Gerichtshof die Bedeutung der Darstellung von "erkennbarem Schaden", auch als Beweis dafür, dass überhaupt ein "Schaden" aufgetreten sei, ignoriert habe. Damit weiße Wähler in North Carolina überhaupt Klage gegen den Staat und die Bundesregierung erheben konnten, mussten sie geschädigt worden sein. Die weißen Wähler in North Carolina konnten nicht nachweisen, dass sie aufgrund des zweiten, seltsam geformten Mehrheits-Minderheits-Distrikts entrechtet waren, schrieb Justice White. Ihr individuelles Stimmrecht sei nicht beeinträchtigt worden. Er argumentierte, dass das Zeichnen von Bezirken basierend auf Rasse, um die Vertretung von Minderheiten zu erhöhen, einem wichtigen Regierungsinteresse dienen könnte.
Andersdenkende von Justices Blackmun und Stevens stimmten mit Justice White überein. Die Gleichbehandlungsklausel sollte nur verwendet werden, um diejenigen zu schützen, die in der Vergangenheit diskriminiert wurden, schrieben sie. Weiße Wähler konnten nicht in diese Kategorie fallen. Mit dieser Entscheidung hob der Gerichtshof eine frühere Entscheidung über die Anwendbarkeit der Gleichbehandlungsklausel aktiv auf.
Richter Souter stellte fest, dass der Gerichtshof offenbar plötzlich eine strenge Prüfung eines Gesetzes durchführte, das darauf abzielte, die Vertretung in einer historisch diskriminierten Gruppe zu erhöhen.
Nach Shaw v. Reno kann die Neueinteilung nach demselben Rechtsstandard erfolgen wie Gesetze, die explizit nach Rasse klassifiziert sind. Legislativbezirke, die nicht anders als durch Rasse erklärt werden können, können vor Gericht geschlagen werden.
Der Oberste Gerichtshof hört weiterhin Fälle von Terrorismus und rassistisch motivierten Distrikten. Nur zwei Jahre nach Shaw gegen Reno erklärten dieselben fünf Richter des Obersten Gerichtshofs ausdrücklich, dass Rassenverschleppung gegen die Klausel über die Gleichbehandlung mit dem vierzehnten Verfassungszusatz in Miller gegen Johnson verstoße.