Eines der am häufigsten diskutierten Themen ist das Gebet in der Schule. Beide Seiten sind sehr leidenschaftlich in Bezug auf ihre Haltung, und es gab viele rechtliche Herausforderungen, ob das Gebet in die Schule aufgenommen oder ausgeschlossen werden soll. Vor den 1960er Jahren gab es kaum Widerstand gegen das Unterrichten religiöser Grundsätze, das Lesen der Bibel oder das Gebet in der Schule - tatsächlich war dies die Norm. Sie können in praktisch jede öffentliche Schule gehen und Beispiele für lehrergeführtes Gebet und Bibellesen sehen.
Die meisten einschlägigen Rechtsfälle sind in den letzten fünfzig Jahren aufgetreten. Der Oberste Gerichtshof hat in vielen Fällen entschieden, die unsere derzeitige Auslegung des Ersten Verfassungszusatzes in Bezug auf das Gebet in der Schule geprägt haben. Jeder Fall hat dieser Interpretation eine neue Dimension oder Wendung hinzugefügt.
Das am häufigsten angeführte Argument gegen das Gebet in der Schule ist das der „Trennung von Kirche und Staat“. Es wurde tatsächlich aus einem Brief abgeleitet, den Thomas Jefferson 1802 als Antwort auf einen Brief der Danbury Baptist Association of Connecticut in Bezug auf verfasst hatte religiöse Freiheiten. Es war oder ist nicht Teil des Ersten Verfassungszusatzes. Diese Worte von Thomas Jefferson veranlassten den Obersten Gerichtshof jedoch, im Fall von 1962 zu entscheiden, Engel v. Vitale, dass jedes von einem öffentlichen Schulbezirk geleitete Gebet verfassungswidriges Sponsoring von Religion ist.
McCollum v. Board of Education Dist. 71, 333, US 203 (1948): Das Gericht befand, dass der Religionsunterricht an öffentlichen Schulen aufgrund eines Verstoßes gegen die Niederlassungsklausel verfassungswidrig war.
Engel v. Vitale, 82 S. Ct. 1261 (1962): Der Meilenstein für das Gebet in der Schule. Dieser Fall brachte den Ausdruck "Trennung von Kirche und Staat". Das Gericht entschied, dass jede Art von Gebet, das von einem öffentlichen Schulbezirk geleitet wird, verfassungswidrig ist.
Abington School District gegen Schempp, 374, US 203 (1963): Das Gericht urteilt, dass das Lesen der Bibel über die Schulsprechanlage verfassungswidrig ist.
Murray v. Curlett, 374, US 203 (1963): Das Gericht urteilt, dass es verfassungswidrig ist, Studenten zur Teilnahme am Gebet und / oder Bibellesen zu verpflichten.
Lemon v. Kurtzman, 91 S. Ct. 2105 (1971): Bekannt als "Zitronentest". In diesem Fall wurde ein dreiteiliger Test eingeführt, um festzustellen, ob eine Handlung der Regierung gegen die Trennung von Kirche und Staat verstößt:
Stone gegen Graham, (1980): Es war verfassungswidrig, die Zehn Gebote an einer öffentlichen Schule an die Wand zu hängen.
Wallace v. Jaffree, 105 S. Ct. 2479 (1985): In diesem Fall ging es um ein Staatsstatut, das an öffentlichen Schulen eine Schweigeminute erfordert. Der Gerichtshof entschied, dass dies verfassungswidrig sei, da aus dem Gesetzgebungsprotokoll hervorgehe, dass die Motivation für das Statut darin bestehe, das Gebet zu fördern.
Westside Community Board of Education gegen Mergens, (1990): Es wurde angeordnet, dass Schulen Schülergruppen erlauben müssen, sich zum Beten und Anbeten zu treffen, wenn andere nichtreligiöse Gruppen sich auch auf dem Schulgelände treffen dürfen.
Lee v. Weisman, 112 S. Ct. 2649 (1992): Diese Entscheidung machte es für einen Schulbezirk verfassungswidrig, dass ein Mitglied des Klerus bei einem Grundschul- oder Sekundarschulabschluss ein nicht konfessionelles Gebet verrichtete.
Unabhängiger Schulbezirk von Santa Fe gegen Doe, (2000): Das Gericht entschied, dass Schüler das Lautsprechersystem einer Schule nicht für ein von Schülern geleitetes, von Schülern initiiertes Gebet verwenden dürfen.
1995 veröffentlichte der US-Bildungsminister Richard Riley unter der Leitung von Präsident Bill Clinton eine Reihe von Richtlinien mit dem Titel Religiöser Ausdruck an öffentlichen Schulen. Diese Richtlinien wurden an jeden Schulleiter im Land geschickt, um die Verwirrung über den religiösen Ausdruck in öffentlichen Schulen zu beenden. Diese Richtlinien wurden 1996 und 1998 aktualisiert und gelten bis heute. Es ist wichtig, dass Administratoren, Lehrer, Eltern und Schüler ihre verfassungsmäßigen Rechte in Bezug auf das Gebet in der Schule verstehen.