Leitfaden zum Wahltag

Das Wichtigste am Wahltag ist natürlich die Abstimmung. Leider kann das Abstimmen oft ein verwirrender Prozess sein. Hier ist eine kurze Anleitung, die einige häufig gestellte Fragen zum Wahltag beantworten soll.

Wo soll ich abstimmen?

Viele Staaten verschicken einige Wochen vor der Wahl Musterstimmen. Es listet wahrscheinlich auf, wo Sie abstimmen. Möglicherweise haben Sie auch nach Ihrer Registrierung eine Benachrichtigung von Ihrem örtlichen Wahlbüro erhalten. Möglicherweise wird auch Ihr Wahllokal aufgeführt.

Rufen Sie Ihr lokales Wahlbüro an. Es wird auf den Regierungsseiten Ihres Telefonbuchs aufgeführt.

Frage einen Nachbarn. Menschen, die im selben Apartmentkomplex, in der selben Straße, im selben Block usw. wohnen, wählen normalerweise am selben Ort.

Wenn sich Ihr Wahllokal seit den letzten Parlamentswahlen geändert hat, hätte Ihnen Ihr Wahlbüro eine Benachrichtigung per Post zukommen lassen müssen.

Wann ist abzustimmen?

In den meisten Staaten werden die Umfragen zwischen 6 und 8 Uhr morgens und zwischen 6 und 9 Uhr abends geöffnet. Rufen Sie noch einmal Ihr lokales Wahlbüro an, um die genauen Öffnungszeiten zu erfahren.

Wenn Sie zum Zeitpunkt des Abschlusses der Umfragen an der Abstimmung teilnehmen, können Sie in der Regel abstimmen.

Um lange Schlangen zu vermeiden, stimmen Sie zwischen 10 und 17 Uhr ab.

Berücksichtigen Sie Fahrgemeinschaften, um potenzielle Verkehrsprobleme an geschäftigen Wahllokalen zu vermeiden. Nimm einen Freund zur Abstimmung.

Was Sie mitbringen sollten

Es ist eine gute Idee, einen Lichtbildausweis mitzubringen. Einige Staaten erfordern einen Lichtbildausweis. Sie sollten auch einen Ausweis mitbringen, auf dem Ihre aktuelle Adresse angegeben ist. Selbst in Staaten, in denen kein Personalausweis erforderlich ist, fragen die Umfrageteilnehmer manchmal danach. Daher ist es eine gute Idee, Ihren Personalausweis trotzdem mitzubringen. Wenn Sie sich per E-Mail registriert haben, müssen Sie bei der ersten Abstimmung Ihren Ausweis vorlegen.

Vielleicht möchten Sie auch Ihren Stimmzettel mitbringen, auf dem Sie Ihre Auswahl markiert haben, oder Notizen darüber, wie Sie abstimmen möchten.

Wenn Sie nicht auf der Liste der registrierten Wähler stehen

Wenn Sie sich am Wahllokal anmelden, wird Ihr Name mit einer Liste registrierter Wähler abgeglichen. Wenn Ihr Name nicht auf der Liste der registrierten Wähler an diesem Wahllokal steht, können Sie trotzdem abstimmen.

Bitten Sie den Wahlhelfer oder den Wahlrichter, es noch einmal zu überprüfen. Sie sollten in der Lage sein, eine landesweite Liste zu überprüfen. Sie können registriert sein, um abzustimmen, aber an einem anderen Ort.

Wenn Ihr Name nicht auf der Liste steht, können Sie dennoch über einen "vorläufigen Stimmzettel" abstimmen. Dieser Stimmzettel wird separat gezählt. Nach der Wahl bestimmen die Beamten, ob Sie wahlberechtigt sind, und fügen Ihren Stimmzettel der offiziellen Zählung hinzu.

Wenn Sie eine Behinderung haben

Während die Bundestagswahlen im Allgemeinen nach den Gesetzen und Richtlinien der Bundesstaaten durchgeführt werden, gelten für das Wählen einige Bundesgesetze und einige Bestimmungen, die sich speziell mit Zugänglichkeitsproblemen für Wähler mit Behinderungen befassen. Vor allem das 1984 erlassene Gesetz zur Barrierefreiheit für ältere und behinderte Menschen (VAEHA) schreibt vor, dass die für die Durchführung der Wahlen zuständigen politischen Unterabteilungen sicherstellen müssen, dass alle Wahllokale für Bundestagswahlen älteren und behinderten Wählern zugänglich sind.

Es gibt zwei zulässige Ausnahmen von der VAEHA:

  • In einem Notfall, wie vom Wahlleiter des Staates bestimmt
  • Wenn der Wahlleiter des Staates feststellt, dass alle potenziellen Wahllokale vermessen wurden und kein solcher zugänglicher Ort verfügbar ist, kann die politische Unterteilung auch keinen vorübergehend im betroffenen Gebiet zugänglich machen

Die VAEHA verlangt jedoch, dass jeder ältere behinderte Wähler, der einem unzugänglichen Wahllokal zugeordnet ist - und der vor der Wahl einen Antrag stellt -, entweder einem zugänglichen Wahllokal zugeordnet wird oder über ein alternatives Abstimmungsverfahren für das Wahllokal verfügt Tag der Wahl.

Darüber hinaus kann ein Wahlbeauftragter einem körperbehinderten oder über 70-jährigen Wähler auf Antrag des Wählers gestatten, an einem Wahllokal an die vorderste Front zu treten.

Laut Bundesgesetz müssen Wahllokale für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein. Wenn Sie jedoch sicherstellen möchten, dass Sie wählen können, sollten Sie Ihr lokales Wahlbüro vor dem Wahltag anrufen. Informieren Sie sie über Ihre Behinderung und dass Sie einen zugänglichen Wahllokal benötigen.

Seit 2006 schreibt das Bundesgesetz vor, dass jeder Wahllokal Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit bieten muss, privat und unabhängig zu wählen.

Ihre Rechte als Wähler

  • Gleichbehandlung und Möglichkeit zur Registrierung und Abstimmung, unabhängig von Rasse, Religion, nationaler Herkunft, Geschlecht oder Behinderung
  • Nur für den Datenschutz sollten Sie wissen, wie Sie abgestimmt haben
  • Haben Sie Ihre Stimme genau gezählt und aufgezeichnet
  • Wenn Sie eine Behinderung haben, können Sie mit entsprechender Unterstützung auf ein Abstimmungsgerät zugreifen, das Sie verwenden können
  • Hilfe bei der Abstimmung von Wahlhelfern, WENN Sie danach fragen
  • Höflichkeit und Respekt von Wahlhelfern, Wahlbeamten und allen anderen am Wahllokal

Sie sollten sich auch mit den Bundesgesetzen zum Schutz Ihrer Wahlrechte und mit der Meldung potenzieller Verstöße gegen die Stimmrechtsgesetze vertraut machen.