So erhalten Sie eine korrigierte Sozialversicherungskarte

Laut Gesetz muss auf Ihrer Sozialversicherungskarte Ihr aktueller gesetzlicher Name angegeben sein. Wenn Sie Ihren Namen aufgrund von Eheschließung, Scheidung, Gerichtsbeschluss oder einem anderen rechtlichen Grund legal ändern, müssen Sie die Sozialversicherung so bald wie möglich informieren, damit sie Ihnen eine korrigierte Sozialversicherungskarte ausstellen können.

Kurzinformation

  • Laut Bundesgesetz müssen Sozialversicherungskarten den aktuellen und korrekten gesetzlichen Namen des Karteninhabers anzeigen.
  • Im Falle einer Namensänderung aufgrund einer Ehe, einer Scheidung, eines Gerichtsbeschlusses oder aus einem anderen rechtlichen Grund muss der Karteninhaber die Sozialversicherungsbehörde so bald wie möglich benachrichtigen und eine korrigierte Sozialversicherungskarte beantragen.
  • Anträge für eine korrigierte Sozialversicherungskarte können nicht online eingereicht werden. Anträge können nur bei einer Außenstelle der Sozialversicherung oder auf dem Postweg eingereicht werden.
  • Die Beantragung einer korrigierten Sozialversicherungskarte ist kostenlos.

Wenn Sie Social Security nicht über Ihre Namensänderung informieren, kann dies zu einer Verzögerung der Steuerrückerstattung führen und verhindern, dass Ihre Löhne Ihrem Kontoauszug für soziale Sicherheit gutgeschrieben werden. Dies kann Ihre zukünftigen Sozialversicherungsleistungen beeinträchtigen.

Für den Erhalt einer korrigierten Sozialversicherungskarte wird keine Gebühr erhoben. Aufgrund der von Ihnen vorzulegenden Unterlagen können Sie jedoch keine online beantragen.

Anwenden

Um eine korrigierte Sozialversicherungskarte zu erhalten, müssen Sie:

  • Laden Sie ein Formular SS-5 - Antrag auf Sozialversicherungskarte herunter und drucken Sie es aus.
  • Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie die erforderlichen Ausweispapiere zusammen (siehe unten).
  • Nehmen Sie den Antrag und alle erforderlichen Dokumente mit oder schicken Sie sie an Ihr lokales Sozialversicherungsamt.

Dokumente, die als Nachweis für eine rechtliche Namensänderung dienen

Sie benötigen einen Nachweis über Ihren aktuellen legalen Namen. In einigen Fällen müssen Sie möglicherweise auch den Nachweis Ihrer derzeitigen US-Staatsbürgerschaft oder des Status eines legalen ständigen Wohnsitzes (Green Card) erbringen.

Die Dokumente, die die Sozialversicherung als Nachweis für eine Namensänderung akzeptiert, enthalten Original- oder beglaubigte Kopien von:

  • Heiratsurkunden;
  • Scheidungsurteile;
  • Einbürgerungsurkunden mit neuem Namen; oder
  • Gerichtsbeschlüsse für eine Namensänderung.

Hinweis: Alle eingereichten Dokumente müssen entweder Originale oder Kopien sein, die von der ausstellenden Agentur beglaubigt wurden. Die Sozialversicherung akzeptiert keine Fotokopien oder notariell beglaubigten Kopien von Dokumenten.

Eine "beglaubigte" Kopie eines Dokuments weist normalerweise ein erhabenes, geprägtes, geprägtes oder mehrfarbiges Siegel auf, das von der ausstellenden Stelle auf dem Dokument angebracht wird. Einige Agenturen bieten eine Auswahl an beglaubigten oder nicht beglaubigten Kopien an und erheben möglicherweise eine zusätzliche Gebühr für beglaubigte Kopien. Fordern Sie bei Bedarf aus Gründen der sozialen Sicherheit immer eine beglaubigte Kopie an.

Wenn Ihre Dokumente zu alt sind

Es ist wichtig, dass Sie die Sozialversicherung so bald wie möglich über Ihre Namensänderung informieren.

Wenn Sie Ihren Namen mehr als zwei Jahre vor Beantragung einer berichtigten Sozialversicherungskarte gesetzlich geändert haben oder wenn die von Ihnen vorgelegten Dokumente nicht ausreichen, um Sie vollständig zu identifizieren, müssen Sie möglicherweise auch zwei zusätzliche Ausweisdokumente vorlegen, darunter:

  • Mindestens ein Dokument mit Ihrem alten Namen; und
  • Ein zweites Dokument mit Ihrem neuen gültigen Namen.

Staatsbürgerschaftsnachweis

Wenn Ihnen die Sozialversicherung mitteilt, dass Sie Ihren Status als US-Bürger nachweisen müssen, wird nur ein Original oder eine beglaubigte Kopie Ihrer US-Geburtsurkunde oder Ihres US-Reisepasses akzeptiert.