Die plebejische Tribüne - oder tribuni plebis - ist auch als Volkstribüne oder Plebstribüne bekannt. Die plebejische Tribüne hatte keine militärische Funktion, sondern war ausschließlich ein mächtiges politisches Amt. Die Tribüne hatte die Macht, dem Volk zu helfen, eine Funktion, die aufgerufen wurde ius auxilii. Der Körper des Plebejans war unantastbar. Der lateinische Begriff für diese Macht ist sacrosancta potestas. Er hatte auch die Macht des Vetos.
Die Anzahl der plebejischen Tribünen war unterschiedlich. Es wird angenommen, dass es ursprünglich nur 2 für kurze Zeit gab, danach waren es 5. Um 457 v. Chr. Waren es 10.
Das Amt der plebejischen Tribüne wurde 494 v. Chr. Nach der Ersten Sezession der Plebejer gegründet. Zusätzlich zu den beiden neuen plebejischen Tribünen durften die Plebejer zwei plebejische Aedilen. Die Wahl der Plebejischen Tribüne von 471 nach der Verabschiedung der Lex Publilia Voleronis wurde von einem Rat von Plebejern durchgeführt, dem eine Plebejische Tribüne vorstand.
Als die Plebejer 494 trennten, gewährten ihnen die Patrizier das Recht, Tribünen mit größerer Macht als die Stammeshäupter der Patrizier zu haben. Diese Tribünen der Plebs (plebejische Tribünen) waren mächtige Persönlichkeiten der republikanischen Regierung in Rom mit Vetorecht und mehr.
Ein Patrizier, Claudius Pulcher ließ sich von einem plebejischen Zweig seiner Familie adoptieren, damit er unter dem plebejischen Namen Clodius für das Amt der plebejischen Tribüne kandidieren konnte.
Quelle
Ein Begleiter der Lateinwissenschaften, von J. E. Sandys