Gemäß einem New-Jersey-Gesetz, das es den örtlichen Schulbezirken ermöglichte, den Transport von Kindern zu und von Schulen zu finanzieren, genehmigte die Schulbehörde von Ewing Township die Erstattung von Kosten an Eltern, die gezwungen waren, ihre Kinder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule zu bringen. Ein Teil dieses Geldes bestand darin, den Transport einiger Kinder zu katholischen Pfarrschulen und nicht nur zu öffentlichen Schulen zu bezahlen.
Ein örtlicher Steuerzahler reichte Klage ein und forderte das Recht des Vorstands auf Erstattung der Eltern von Schülern der Pfarrgemeinde heraus. Er argumentierte, das Gesetz verstoße sowohl gegen die Verfassung des Staates als auch gegen die Bundesverfassung. Dieses Gericht stimmte zu und entschied, dass der Gesetzgeber nicht befugt sei, solche Erstattungen zu leisten.
Der Oberste Gerichtshof entschied gegen den Kläger, dass die Regierung den Eltern von Schülern der Pfarrgemeinde die Kosten für den Schulbesuch in öffentlichen Bussen erstatten dürfe.
Wie der Gerichtshof feststellte, beruhte der angefochtene Rechtsstreit auf zwei Argumenten: Erstens erlaubte das Gesetz dem Staat, Geld von einigen Personen zu nehmen und es für ihre eigenen privaten Zwecke an andere weiterzugeben, was eine Verletzung der Verfahrensklausel der vierzehnten Novelle darstellt. Zweitens zwang das Gesetz die Steuerzahler, den Religionsunterricht an katholischen Schulen zu unterstützen, was dazu führte, dass die Staatsgewalt zur Unterstützung der Religion eingesetzt wurde - ein Verstoß gegen die erste Novelle.
Der Gerichtshof wies beide Argumente zurück. Das erste Argument wurde mit der Begründung zurückgewiesen, die Steuer diene einem öffentlichen Zweck - der Erziehung von Kindern - und die Tatsache, dass sie mit den persönlichen Wünschen eines Menschen zusammenfalle, mache ein Gesetz nicht verfassungswidrig. Bei der Überprüfung des zweiten Arguments wird auf die Mehrheitsentscheidung verwiesen Reynolds gegen Vereinigte Staaten:
Die Klausel über die Gründung der Religion im First Amendment bedeutet zumindest Folgendes: Weder ein Staat noch die Bundesregierung können eine Kirche gründen. Weder können Gesetze verabschiedet werden, die einer Religion, allen Religionen helfen oder eine Religion einer anderen vorziehen. Weder kann er jemanden zwingen oder beeinflussen, gegen seinen Willen zur Kirche zu gehen oder sich von ihr fernzuhalten, noch kann er ihn zwingen, sich zu einem Glauben oder Unglauben an eine Religion zu bekennen. Keine Person kann dafür bestraft werden, religiöse Überzeugungen oder Unglauben zu unterhalten oder zu bekennen, für Kirchenbesuch oder Nichtbesuch. Es kann keine große oder kleine Steuer erhoben werden, um religiöse Aktivitäten oder Institutionen zu unterstützen, wie auch immer sie genannt werden oder welche Form sie annehmen, um Religion zu lehren oder zu praktizieren. Weder ein Staat noch die Bundesregierung können sich offen oder heimlich an den Angelegenheiten religiöser Organisationen oder Gruppen beteiligen und umgekehrt. Nach Jeffersons Worten sollte mit der Klausel gegen die gesetzlich verankerte Religionsstiftung „eine Trennmauer zwischen Kirche und Staat“ errichtet werden.
Erstaunlicherweise konnte das Gericht auch nach dem Eingeständnis keinen solchen Verstoß bei der Erhebung von Steuern feststellen, um Kinder auf eine religiöse Schule zu schicken. Nach Ansicht des Gerichtshofs ist die Bereitstellung von Transportmitteln mit der Bereitstellung von Polizeischutz auf denselben Transportwegen vergleichbar - dies kommt allen zugute und sollte daher einigen aufgrund des religiösen Charakters ihres Endziels nicht verweigert werden.
In seinem Widerspruch bemerkte Richter Jackson die Inkonsistenz zwischen der starken Bestätigung der Trennung von Kirche und Staat und den endgültigen Schlussfolgerungen. Nach Ansicht von Jackson erforderte die Entscheidung des Gerichtshofs, sowohl nicht unterstützte Tatsachenannahmen zu treffen als auch tatsächliche Tatsachen, die gestützt wurden, zu ignorieren.
Erstens ging der Hof davon aus, dass dies Teil eines allgemeinen Programms war, das Eltern jeglicher Religion dabei helfen sollte, ihre Kinder sicher und schnell zu und von akkreditierten Schulen zu bringen. Jackson stellte jedoch fest, dass dies nicht zutrifft:
Die Gemeinde Ewing stellt den Kindern keinerlei Transportmittel zur Verfügung. Sie betreibt keine Schulbusse selbst oder beauftragt sie mit deren Betrieb. und sie erbringt mit dem Geld dieses Steuerzahlers keinerlei öffentliche Dienstleistungen. Alle Schulkinder dürfen als normal bezahlte Fahrgäste in den regulären Bussen der öffentlichen Verkehrsmittel mitfahren. Was die Gemeinde tut und worüber sich der Steuerzahler beschwert, ist in festgelegten Abständen, um den Eltern die gezahlten Fahrpreise zu erstatten, vorausgesetzt, die Kinder besuchen entweder öffentliche Schulen oder katholische Kirchen. Diese Ausgabe von Steuermitteln hat keine möglichen Auswirkungen auf die Sicherheit oder die Expedition des Kindes während des Transports. Als Fahrgäste in den öffentlichen Bussen reisen sie so schnell und nicht schneller und sind so sicher und nicht sicherer, da die Kosten für ihre Eltern nach wie vor erstattet werden.
Zweitens hat der Gerichtshof die tatsächlichen Tatsachen religiöser Diskriminierung ignoriert:
Der Beschluss, der die Auszahlung des Geldes dieses Steuerzahlers genehmigt, beschränkt die Erstattung auf diejenigen, die öffentliche Schulen und katholische Schulen besuchen. Auf diese Weise wird das Gesetz auf diesen Steuerzahler angewendet. Das fragliche New Jersey Gesetz bestimmt den Charakter der Schule, nicht die Bedürfnisse der Kinder, den Erstattungsanspruch der Eltern. Das Gesetz erlaubt die Bezahlung des Transports zu Pfarr- oder öffentlichen Schulen, verbietet jedoch den Transport zu Privatschulen, die ganz oder teilweise gewinnorientiert betrieben werden diese Klasse, denn diese sind oft genauso bedürftig und würdig wie diejenigen, die öffentliche oder kirchliche Schulen besuchen. Die Weigerung, diejenigen zu erstatten, die solche Schulen besuchen, ist nur unter dem Gesichtspunkt verständlich, den Schulen zu helfen, da der Staat möglicherweise auf die Unterstützung eines gewinnbringenden Privatunternehmens verzichtet.
Wie Jackson bemerkte, ist der einzige Grund, warum er sich weigert, Kindern zu helfen, die eine gemeinnützige Privatschule besuchen, der Wunsch, diesen Schulen nicht bei ihren Unternehmungen zu helfen - dies bedeutet jedoch automatisch, dass die Regierung den Kindern hilft, die eine Pfarrschule besuchen Sie.
Dieser Fall stärkte den Präzedenzfall der staatlichen Geldfinanzierung für Teile des religiösen und sektiererischen Unterrichts, indem diese Mittel für andere Aktivitäten als den direkten Religionsunterricht verwendet wurden.