Die Regeln für Patentzeichnungen

Es gibt zwei akzeptable Kategorien für die Darstellung von Zeichnungen in Gebrauchs- und Geschmacksmusteranmeldungen:

  1. Schwarze Tinte: Schwarz-Weiß-Zeichnungen sind normalerweise erforderlich. Für Zeichnungen muss Tusche oder eine Entsprechung verwendet werden, die durchgehende schwarze Linien sichert.
  2. Farbe: In seltenen Fällen können Farbzeichnungen als einziges praktisches Medium zur Offenlegung des Gegenstandes, der in einer Gebrauchsmuster- oder Geschmacksmusteranmeldung patentiert werden soll, oder des Gegenstandes einer gesetzlichen Erfindungsmeldung erforderlich sein. Die Farbzeichnungen müssen von ausreichender Qualität sein, damit alle Details in den Zeichnungen im gedruckten Patent in Schwarzweiß reproduzierbar sind. Farbzeichnungen sind in internationalen Anmeldungen gemäß der Patentvertragsregel PCT 11.13 oder in Anmeldungen oder Kopien davon, die unter dem elektronischen Anmeldesystem eingereicht werden, nicht zulässig (nur für Gebrauchsmuster)..

Das Amt akzeptiert Farbzeichnungen in Gebrauchs- oder Geschmacksmusteranmeldungen und gesetzliche Erfindungsanmeldungen nur nach Erteilung eines nach diesem Absatz eingereichten Antrags, in dem erläutert wird, warum die Farbzeichnungen erforderlich sind.

Eine solche Petition muss Folgendes enthalten:

  1. Patentanmeldegebühr 1,17 h - 130,00 USD
  2. Drei Sätze von Farbzeichnungen, eine Schwarz-Weiß-Fotokopie, die den in der Farbzeichnung gezeigten Gegenstand genau wiedergibt
  3. Eine Änderung der Spezifikation, um Folgendes als ersten Absatz der Kurzbeschreibung der Zeichnungen einzufügen: "Die Patent - oder Anmeldungsdatei enthält mindestens eine Zeichnung, die in Farbe ausgeführt ist. Kopien dieser Patent - oder Patentanmeldungsveröffentlichung mit Farbzeichnung (en) ) wird vom Amt auf Anfrage und gegen Entrichtung der erforderlichen Gebühr zur Verfügung gestellt. "

Fotografien

Schwarz und weiß: Fotografien, einschließlich Fotokopien von Fotografien, sind in Gebrauchs- und Geschmacksmusteranmeldungen normalerweise nicht zulässig. Das Amt akzeptiert jedoch Fotos in Gebrauchs- und Geschmacksmusteranmeldungen, wenn Fotos das einzige praktikable Medium zur Veranschaulichung der beanspruchten Erfindung sind. Beispielsweise Fotografien oder Mikrofotografien von: Elektrophoresegelen, Blots (z. B. immunologische, westliche, südliche und nördliche), Autoradiografien, Zellkulturen (angefärbt und ungefärbt), histologischen Gewebeschnitten (angefärbt und ungefärbt), Tieren, Pflanzen, z In vivo-Bilderzeugung, Dünnschichtchromatographieplatten, kristalline Strukturen und in einer Geschmacksmusteranmeldung dekorative Effekte sind akzeptabel.

Lässt der Anmeldungsgegenstand eine Zeichnung zu, so kann der Prüfer anstelle des Lichtbildes eine Zeichnung verlangen. Die Fotos müssen von ausreichender Qualität sein, damit alle Details auf den Fotos im gedruckten Patent reproduzierbar sind.

Farbfotos: Farbfotos werden in Gebrauchs- und Geschmacksmusteranmeldungen akzeptiert, wenn die Bedingungen für die Annahme von Farbzeichnungen und Schwarzweißfotos erfüllt sind.

Identifizierung von Zeichnungen

Zu den Identifizierungsmerkmalen sollten, falls vorhanden, der Titel der Erfindung, der Name des Erfinders und die Anmeldenummer oder die Aktenzeichen (falls vorhanden) gehören, wenn der Anmeldung keine Anmeldenummer zugewiesen wurde. Wenn diese Informationen bereitgestellt werden, müssen sie auf der Vorderseite jedes Blatts platziert und am oberen Rand zentriert werden.

Grafikformen In Zeichnungen

Chemische oder mathematische Formeln, Tabellen und Wellenformen können als Zeichnungen eingereicht werden und unterliegen den gleichen Anforderungen wie Zeichnungen. Jede chemische oder mathematische Formel muss in Klammern als separate Abbildung angegeben werden, um zu zeigen, dass die Informationen ordnungsgemäß integriert sind. Jede Gruppe von Wellenformen muss als einzelne Figur dargestellt werden, wobei eine gemeinsame vertikale Achse verwendet wird, deren Zeit sich entlang der horizontalen Achse erstreckt. Jede in der Spezifikation beschriebene einzelne Wellenform muss mit einer separaten Buchstabenbezeichnung neben der vertikalen Achse gekennzeichnet werden.

Papiersorte

Beim Amt eingereichte Zeichnungen müssen auf Papier angefertigt werden, das flexibel, fest, weiß, glatt, nicht glänzend und haltbar ist. Alle Platten müssen frei von Rissen, Falten und Knicken sein. Für die Zeichnung darf nur eine Seite des Blattes verwendet werden. Jedes Blatt muss frei von Löschungen und frei von Änderungen, Überschreibungen und Interlineationen sein.

Fotos müssen auf Papier entwickelt werden, das die Anforderungen an die Blattgröße und den Rand erfüllt (siehe unten und nächste Seite)..

Blattgröße

Alle Zeichenblätter in einer Anwendung müssen dieselbe Größe haben. Eine der kürzeren Seiten des Blattes wird als dessen Oberseite angesehen. Die Größe der Blätter, auf denen Zeichnungen angefertigt werden, muss sein:

  1. 21,0 cm. um 29,7 cm. (DIN A4) oder
  2. 21,6 cm. um 27,9 cm. (8 1/2 mal 11 Zoll)