Die Europäische Union Eine Geschichte und ein Überblick

Die Europäische Union (EU) ist eine Vereinigung von 28 Mitgliedstaaten (einschließlich des Vereinigten Königreichs), die sich zur Schaffung einer politischen und wirtschaftlichen Gemeinschaft in ganz Europa zusammengeschlossen haben. Obwohl die Idee der EU von Anfang an einfach klingt, hat die Europäische Union eine reiche Geschichte und eine einzigartige Organisation, die sowohl zu ihrem gegenwärtigen Erfolg als auch zu ihrer Fähigkeit beiträgt, ihre Mission für das 21. Jahrhundert zu erfüllen.

Geschichte

Der Vorläufer der Europäischen Union wurde nach dem Zweiten Weltkrieg in den späten 40er Jahren gegründet, um die europäischen Länder zu vereinen und die Zeit der Kriege zwischen den Nachbarländern zu beenden. Diese Nationen begannen sich 1949 offiziell mit dem Europarat zu vereinigen. 1950 erweiterte die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl die Zusammenarbeit. Die sechs an diesem ursprünglichen Vertrag beteiligten Nationen waren Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Heute werden diese Länder als "Gründungsmitglieder" bezeichnet.

Während der 1950er Jahre zeigten der Kalte Krieg, Proteste und Spaltungen zwischen Ost- und Westeuropa die Notwendigkeit einer weiteren europäischen Vereinigung. Zu diesem Zweck wurde am 25. März 1957 der Vertrag von Rom unterzeichnet, mit dem die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft geschaffen und der Personen- und Warenverkehr in ganz Europa ermöglicht wurde. Im Laufe der Jahrzehnte traten weitere Länder der Gemeinschaft bei.

Zur weiteren Vereinheitlichung Europas wurde 1987 die Einheitliche Europäische Akte mit dem Ziel unterzeichnet, schließlich einen "Binnenmarkt" für den Handel zu schaffen. Mit der Aufhebung der Grenze zwischen Ost- und Westeuropa - der Berliner Mauer - wurde Europa 1989 weiter vereinheitlicht.

Die moderne EU

In den neunziger Jahren ermöglichte die Idee des "Binnenmarkts" einen einfacheren Handel, eine stärkere Interaktion der Bürger zu Themen wie Umwelt und Sicherheit sowie ein leichteres Reisen durch die verschiedenen Länder.

Obwohl die europäischen Länder vor Beginn der neunziger Jahre verschiedene Verträge geschlossen haben, wird diese Zeit allgemein als der Zeitraum anerkannt, in dem die heutige Europäische Union aufgrund des Vertrags von Maastricht über die Europäische Union entstand, der am 7. Februar unterzeichnet wurde. 1992 und am 1. November 1993 in Kraft gesetzt.

Mit dem Vertrag von Maastricht wurden fünf Ziele festgelegt, mit denen Europa nicht nur wirtschaftlich vereinheitlicht werden soll:

1. Stärkung der demokratischen Regierungsführung der teilnehmenden Nationen.
2. Um die Effizienz der Nationen zu verbessern.
3. Die wirtschaftliche und finanzielle Vereinigung herstellen.
4. Die "soziale Dimension der Gemeinschaft" entwickeln.
5. Festlegung einer Sicherheitspolitik für die beteiligten Nationen.

Um diese Ziele zu erreichen, enthält der Vertrag von Maastricht verschiedene Richtlinien, die sich mit Themen wie Industrie, Bildung und Jugend befassen. Darüber hinaus hat der Vertrag 1999 eine einheitliche europäische Währung eingeführt, den Euro. Die EU ist in den Jahren 2004 und 2007 auf 27 Mitgliedstaaten angewachsen. Heute gibt es 28 Mitgliedstaaten.

Im Dezember 2007 unterzeichneten alle Mitgliedsstaaten den Vertrag von Lissabon in der Hoffnung, dass die EU demokratischer und effizienter gegen den Klimawandel, die nationale Sicherheit und die nachhaltige Entwicklung vorgeht.

Wie ein Land der EU beitritt

Für Länder, die an einem EU-Beitritt interessiert sind, gibt es mehrere Anforderungen, die sie erfüllen müssen, um den Beitritt zu erreichen und Mitglied zu werden.

Die erste Anforderung hat mit dem politischen Aspekt zu tun. Alle Länder in der EU müssen eine Regierung haben, die Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit garantiert und die Rechte von Minderheiten schützt.

Zusätzlich zu diesen politischen Bereichen muss jedes Land eine Marktwirtschaft haben, die stark genug ist, um auf dem wettbewerbsorientierten EU-Markt für sich zu bestehen.

Schließlich muss das Bewerberland bereit sein, den Zielen der EU zu folgen, die sich mit Politik, Wirtschaft und Währungsfragen befassen. Dies setzt auch voraus, dass sie bereit sind, Teil der Verwaltungs- und Justizstrukturen der EU zu sein.

Nachdem davon ausgegangen wird, dass das Bewerberland jede dieser Anforderungen erfüllt hat, wird das Land überprüft, und wenn es genehmigt wird, erstellen der Rat der Europäischen Union und das Land einen Beitrittsvertrag, der dann der Ratifizierung und Genehmigung durch die Europäische Kommission und das Europäische Parlament zugeleitet wird . Wenn dies gelingt, kann die Nation Mitglied werden.