Am 15. September 1935 verabschiedete die NSDAP auf ihrem jährlichen Reichsparteitag in Nürnberg zwei neue Rassengesetze. Diese beiden Gesetze (das Reichsbürgerschaftsgesetz und das Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der Ehre) wurden gemeinsam als Nürnberger Gesetze bekannt.
Diese Gesetze haben den Juden die deutsche Staatsbürgerschaft genommen und sowohl die Ehe als auch das Geschlecht zwischen Juden und Nichtjuden verboten. Im Gegensatz zum historischen Antisemitismus definierten die Nürnberger Gesetze das Judentum eher durch Vererbung (Rasse) als durch Ausübung (Religion)..
Am 7. April 1933 wurde das erste wichtige antisemitische Gesetz im nationalsozialistischen Deutschland verabschiedet. Es trug den Titel „Gesetz zur Wiederherstellung des professionellen öffentlichen Dienstes“. Das Gesetz verbot Juden und anderen Nicht-Ariern die Teilnahme an verschiedenen Organisationen und Berufen im öffentlichen Dienst.
Zusätzliche Gesetze, die im April 1933 verabschiedet wurden, richteten sich an jüdische Studenten an öffentlichen Schulen und Universitäten sowie an diejenigen, die in juristischen und medizinischen Berufen tätig waren. Zwischen 1933 und 1935 wurden sowohl auf lokaler als auch auf nationaler Ebene viele weitere Antisemitismusgesetze verabschiedet.
Am 15. September 1935 kündigten die Nationalsozialisten bei ihrer jährlichen Reichsparteitagsversammlung in der süddeutschen Stadt Nürnberg die Schaffung der Nürnberger Gesetze an, die die von der Parteiideologie vertretenen Rassentheorien kodifizierten. Die Nürnberger Gesetze bestanden eigentlich aus zwei Gesetzen: dem Reichsbürgerschaftsgesetz und dem Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der Ehre.
Das Reichsbürgerschaftsgesetz enthielt zwei wesentliche Bestandteile. Die erste Komponente stellte fest, dass:
Die zweite Komponente erklärte, wie die Staatsbürgerschaft künftig bestimmt werden würde. Es stellte fest:
Die Nationalsozialisten hatten die Juden legal an den Rand der Gesellschaft gedrängt, indem sie ihnen die Staatsbürgerschaft entzogen hatten. Dies war ein entscheidender Schritt, um den Nationalsozialisten die Möglichkeit zu geben, den Juden ihre grundlegenden Bürgerrechte und Freiheiten zu entziehen. Verbleibende deutsche Staatsbürger zögerten, Einwände zu erheben, weil sie befürchteten, der deutschen Regierung nach dem Reichsbürgergesetz untreu zu werden.
Das zweite Gesetz, das am 15. September angekündigt wurde, war vom Wunsch der Nazis motiviert, die Existenz einer „reinen“ deutschen Nation für die Ewigkeit sicherzustellen. Ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzes war, dass Personen mit „deutschem Blut“ keine Juden heiraten oder sexuelle Beziehungen zu ihnen unterhalten dürfen. Ehen, die vor der Verabschiedung dieses Gesetzes geschlossen worden waren, blieben in Kraft. Die deutschen Bürger wurden jedoch ermutigt, sich von ihren bestehenden jüdischen Partnern scheiden zu lassen. Nur wenige entschieden sich dafür.
Darüber hinaus durften Juden nach diesem Gesetz keine Hausangestellten mit deutschem Blut beschäftigen, die jünger als 45 Jahre waren. Die Prämisse hinter diesem Abschnitt des Gesetzes beruhte auf der Tatsache, dass Frauen unter diesem Alter noch Kinder gebären konnten und somit bestand die gefahr, von jüdischen männern im haushalt verführt zu werden.
Schließlich war es Juden unter dem Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre verboten, die Flagge des Dritten Reiches oder die traditionelle deutsche Flagge zu zeigen. Sie durften nur „jüdische Farben“ zeigen. Das Gesetz versprach den Schutz der Bundesregierung bei der Demonstration dieses Rechts.
Am 14. November wurde die erste Verordnung zum Reichsbürgerschaftsgesetz hinzugefügt. In dem Dekret wurde genau festgelegt, wer ab diesem Zeitpunkt als jüdisch gelten würde. Juden wurden in eine von drei Kategorien eingeteilt: